Börsenlexikon
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Börsenzulassungsprospekt
Emittenten, die eine Zulassung zum Regulierten Markt beantragen, müssen einen Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Prospekt gebilligt hat.
Seit 2002 muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung).
Verkaufsprospekte von in Deutschland zugelassenen Wertpapieren können bis zu zwölf Monate nach ihrer Billigung auf der Internetseite der BaFin unter bafin.de heruntergeladen werden.