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Börsenmantel
Börsennotiertes Unternehmen ohne operatives Geschäft.
Ein Börsenmantel ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die ihr operatives Geschäft aufgegeben hat und ggf. nur noch ihr Vermögen verwaltet oder sich in Insolvenz befindet und bereits entschuldet ist.
Börsenmäntel dienen anderen Unternehmen als Vehikel für einen Börsengang. Diese Form des Börsengangs wird auch als Reverse Merger, Reverse Takeover, Reverse IPO oder Back Door Listing bezeichnet.
Gelegentlich wird mit Börsenmänteln reger, höchst spekulativer Handel betrieben. Die Akteure setzen dabei auf eine Verwendung des Mantels als Börseneinstieg.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.