Börsenlexikon
- B (Kurzhinweis)
- b oder Kurs ohne Zusatz (Kurszusatz)
- B-Aktien
- Backwardation
- Baisse
- Balkenchart
- Bandbreiten-Optionsschein
- Bandbreiten-Zertifikat
- Bankgarantiehandel
- Barausgleich (Optionsscheine)
- Bardividende
- Bären
- Bärenfalle
- Bärenflagge
- Barwert
- Basishandel
- Basispreis
- Basispunkt
- Basiswährung
- Basiswert
- Basiszinssatz
- Basket-Zertifikat
- bB (Kurszusatz)
- Bear Call Spread
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Behauptet
- Belegschaftsaktie
- Beleihungswert
- Benchmark
- Berichtigungsaktie
- BEST
- BEST Excecutor
- Bestens
- Beta-Faktor
- Bewertungskennzahlen der Deutschen Börse
- Bewertungstag
- Bezugsrecht
- bG (Kurszusatz)
- Bilanzanalyse
- Billigst
- Bindungsfrist
- Black-Scholes-Modell
- Blind Pool
- Bluechips
- Bobl-Future
- Bonität
- Bonitätsrisiko
- Bonus-Zertifikat
- Bonuslevel
- Bookbuilding
- Bookbuilding-Spanne
- Börse
- Börsen-Crash
- Börsenaufsichtsbehörde
- Börsengang
- Börsengeschäft
- Börsengeschäftsführung
- Börsengesetz
- Börsenhändler
- Börsenmantel
- Börsenordnung
- Börsenorgane
- Börsenpreis
- Börsenrat
- Börsentag
- Börsenumsatz
- Börsenzulassung von Wertpapieren
- Börsenzulassungsprospekt
- Börsenzwang
- Branchenfonds
- Branchenindex
- Branchenrisiko
- Break-Even-Punkt
- Bridge-Capital
- Brief
- Briefpreis
- Broker
- Bruttodividende
- Buchgewinn
- Buchverlust
- Bulle und Bär
- Bullen
- Bund-Future
- Bundesanleihen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
- Bundeswertpapiere
- Business Angel
- Businessplan
- Buyback
Börsenzulassung von Wertpapieren
Voraussetzung für die Notierungsaufnahme eines Wertpapiers im regulierten Markt.
Über die Zulassung eines Wertpapiers zum regulierten Markt entscheidet an der Frankfurter Wertpapierbörse die Geschäftsführung. Alle Emittenten müssen einen Verkaufsprospekt erstellen, der wesentliche Angaben für die Beurteilung der Wertpapiere enthält.
Die Emittenten entscheiden sich für einen Transparenzstandard, den Prime Standard oder General Standard. Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen.
Bei einer Handelsaufnahme im Open Market spricht man von einer Einbeziehung, nicht von einer Zulassung.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.