Börsenlexikon

Börsengang

Notierungsaufnahme eines Unternehmens an einer Börse.

An der Börse Frankfurt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit von einem Börsengang gesprochen werden kann:

  • Die Aktien des Unternehmens werden erstmalig an der Frankfurter Börse gelistet.
  • Das Unternehmen initiiert den Börsengang.

Werden die Aktien weltweit erstmalig an einer Börse gehandelt und mit dem Börsengang zusätzlich neue Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung oder einer Umplatzierung am Markt platziert, dann handelt es sich um ein Initial Public Offering (IPO), ein erstmaliges öffentliches Angebot mit Prospektpflicht an mehr als 100 Privatpersonen. 

In das Quotation Board des Open Market (Freiverkehr) werden Aktien eines Unternehmens in den Handel einbezogen, die bereits an einer anderen Börse einen anerkannten börslichen Handelsplatz haben. Dies geschieht auf Antrag eines Handelsteilnehmers, ohne Prospekt und öffentliches Angebot – und meist ohne Zutun des Unternehmens.

Anleger können IPOs an der Börse Frankfurt meist live verfolgen auf boerse-frankfurt.de/ipo.

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