Anspruch auf neue Aktien
Bezugsrechte
Möchte ein Unternehmen neues Kapital aufnehmen und sein Grundkapital erhöhen, indem es neue Aktien ausgibt, haben Altaktionäre das Recht auf neue Aktie, weil sich ihr bisheriger Anteil am Unternehmen verwässert.
Als Bezugsrecht wird das Recht der Aktionäre bezeichnet, im Zuge einer Kapitalerhöhung ihrer Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl der jungen Aktien zu erwerben. Dadurch können die Altaktionäre ihr Anteil am Grundkapital unverändert halten.
Die Anzahl der jungen Aktien, die den Aktionären jeweils zusteht, ergibt sich dabei aus dem so genannten Bezugsverhältnis – d. h. der Relation Altaktien zu jungen Aktien.
Die Aktionäre können innerhalb der Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) das Bezugsrecht ausüben oder es an der Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts lässt sich rechnerisch ermitteln, unterliegt jedoch nach dessen Handelsaufnahme an einer Börse den Gesetzen von Angebot und Nachfrage.
Im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts wurde für die so genannte "kleine AG" die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen: Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt oder der Ausgabepreis der jungen Aktien den der alten nicht wesentlich unterschreitet. Somit ist gewährleistet, dass Altaktionäre auch nach der Kapitalerhöhung ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zumindest annähernd halten; eine Kapitalverwässerung ist also praktisch ausgeschlossen.
Zwei Handelsplätze möglich: Xetra und Frankfurter Parkett
Bezugsrechte werden auf der vollelektronischen Plattform Xetra im fortlaufenden Handel angeboten. Möglich macht dies ein so genannter 'Designated Sponsor', der während der Handelszeit kontinuierlich verbindliche Kauf- und Verkaufspreise stellt. Es werden jährlich etwa 20 Bezugsrechte gehandelt.
© Mai 2019, Deutsche Börse AG.